Die Herstellung der Durchführung sowie die Beistellung der DVGW-zertifizierten Ein-bzw. Mehrsparten-Hauseinführungen haben bauseits durch den Bauherrn bzw. durch eine von ihm beauftragten Fachfirma zu erfolgen.
Strom: Die Zähleranlage ist in Steckbefestigung (BKE) oder bei Leistungen > 30 kW als Wandlermessung mit 3 Punkt Befestigung auszuführen.
Gas: Der Gasströmungswächter ist von Ihrem Installateur gemäß der aktuellen TRGI zu dimensionieren und einzubauen. Bitte weisen Sie Ihren Installateur darauf hin.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutzbestimmung
Mit der Bestellung schließen Sie einen Netzanschlussvertrag nach § 2 (2) NAV mit uns. Das Vertragsdokument erhalten Sie im Anschluss von uns per E-Mail. Eine Vorschau des Vertrages können Sie sich hier anzeigen lassen:
Mit der Bestellung schließen Sie einen Mittelspannungs-Netzanschlussvertrag nach mit uns. Das Vertragsdokument erhalten Sie im Anschluss von uns per E-Mail. Eine Vorschau des Vertrages können Sie sich hier anzeigen lassen: